Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für den erzeugten
Strom und die heutige Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der
Rentabilität der Anlagen. Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend
versichern.
Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahren-Versicherung
abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor
Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden,
Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung.
Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen
entstehen können, werden durch den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung gedeckt.
Unsere Berechnungen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt.
Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden
Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie
bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen
werden.
Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine
unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im
Zweifel bis zum Totalverlust Ihres Geschäftsguthabens führen.